Der neue Bussgeld - Katalog 2009

Alle Autofahrer werden mit höheren Geldstrafen und Fahrverboten bei Verstößen im öffentlichen Straßenverkehr zur Kasse gebeten. Damit Sie sich darüber informieren können, haben wir alle Änderungen auf unseren Seiten für Sie veröffentlicht.
Zusätzlich erhalten Sie Informationen für das Ausland, damit Sie gegebenenfalls im Urlaub wissen, was bei einem Verkehrsverstoß, auf Sie zukommen könnte.
Allgemeine Informationen

Bei Bußgeldbescheiden haben Sie 2 Wochen ab Zustellung die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Innerhalb dieser Frist muß Ihr Einspruch bei der Bußgeldstelle eingegangen sein. Senden Sie Ihren Einspruch mit der Post immer per Einschreiben, damit Sie über einen Nachweis verfügen. Eine Begründung muß nicht angegeben werden.
Ihren Punktestand im Flensburger Zentralregister können Sie schriftlich anfordern. Dazu muß eine Kopie des Personalausweises erstellt und von Ihnen unterschrieben werden. Zudem Vor und Zuname, Geburtsdatum, Wohnort mit Postleitzahl und Straße mit Hausnummer. Die Auskunft selbst ist kostenlos.
Adresse: Kraftfahrt - Bundesamt, 24932 Flensburg
Das Punktesystem ist auf eine Anzahl von 18 Punkten festgelegt. Für einzelne Verkehrsdelikte werden bis zu 7 Punkte gegeben. Eine schriftliche Verwarnung erhalten Sie vom 8 bis zum 13 Punkten. Sollten Sie der Empfehlung nachkommen ein Aufbauseminar zu besuchen, werden Ihen bei 8 Punkten 4 Punkte erlassen. Von 9 bis 13 Punkte nur noch 2. Verpflichtet zu einem Seminar, werden Sie von 14 bis 17 Punkten.
Gleichzeitig erhalten Sie eine Mitteilung, dass bei 18 Punkten die Fahrerlaubniss entzogen wird. Dies ist auch der Fall, wenn das Aufbauseminar ignoriert wird.

Unabhängig von einem Verkehrsdelikt kann die Führerscheinstelle einen Zweifel an Ihrer Verkehrstauglichkeit anmelden. Gehen dort Informationen durch Nachbarn oder der Polizei ein, dass Sie regelmäßig Alkohol oder Drogen konsumieren, reicht das aus, dass eine MPU angeordnet werden kann. Dies gilt auch bei einer Teilnahme an illegalen Straßenrennen oder Gewalttätigkeiten im Sraßenverkehr. Gegen eine MPU - Anordnung gibt es keine Rechtsmittel, was dazu führen kann, dass bei negativer Bewertung die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.