Angst vor Hartz IV

Im Schatten der neuen Regelung für den Arbeitslosen hat sich seit dem 1. Januar 2005 die komplette Sozialhilfe geändert. Dazu die wichtigsten Neuregelungen.
- Derzeit wird das Arbeitslosengeld nur noch für ein Jahr gezahlt. Es sei denn, man ist über 55 Jahre alt, dann verlängert sich der Bezug auf 18 Monate.
- Die so genannte Arbeitslosenhilfe gibt es nicht mehr, stattdessen wird nun das Arbeitslosengeld II gezahlt. Die Höhe liegt1. etwa gleich mit der Sozialhilfe, allerdings erfolgt eine Zahlung nur noch an hilfebedürftige Personen.
- Familienangehörige von ALG II, die selbst nicht arbeiten können, bekommen das neue „Sozialgeld" nur unter folgenden Voraussetzungen:
Zum Beispiel Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Erwerbsfähig ist, wer unter normalen Bedingungen mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Hilfebedürftige sind auch die Personen, welche in einer Bedarfsgemeinschaft leben, jedoch nicht in der Lage sind, den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Auch Angehörige, welche mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und selbst nichterwerbsfähig sind, können Leistungen beziehen. Hierbei handelt es sich um das so genannte Sozialgeld.
Zur Bedarfsgemeinschaft zählen:
- der erwerbsfähige Hilfebedürftige
- die im Haushalt lebenden Eltern(teil) eines minderjährigen, unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes
- der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte oder Lebenspartner; die Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt
- die dem Haushalt angehörenden minderjährigen, unverheirateten Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners, soweit sie nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen können.
Pauschalisierte Regelleistungen bei ALG II /
Sozialgeld
| Alleinstehende/r oder Alleinerziehende/r | Kinder bis zum 14. Geburstag | Kinder vom 14. bis 25. Geburstag | Partner ab dem 18. Geburstag | |
| ab 1.07.2006 für alle Bundesländer gleich | 100 % | 60% | 80% | 90% |
| 345 € | 207 € | 276 € | 311 € |
Jeweils zuzüglich: |
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