Angst vor Hartz IV

Im Schatten der neuen Regelung für den Arbeitslosen hat sich seit dem 1. Januar 2005 die komplette Sozialhilfe geändert. Dazu die wichtigsten Neuregelungen.

 

  1. Derzeit wird das Arbeitslosengeld nur noch für ein Jahr gezahlt. Es sei denn, man ist über 55 Jahre alt, dann verlängert sich der Bezug auf 18 Monate.
  2. Die so genannte Arbeitslosenhilfe gibt es nicht mehr, stattdessen wird nun das Arbeitslosengeld II gezahlt. Die Höhe liegt1. etwa gleich mit der Sozialhilfe, allerdings erfolgt eine Zahlung nur noch an hilfebedürftige Personen.
  3. Familienangehörige von ALG II, die selbst nicht arbeiten können, bekommen das neue „Sozialgeld" nur unter folgenden Voraussetzungen:
    Zum Beispiel Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Erwerbsfähig ist, wer unter normalen Bedingungen mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Hilfebedürftige sind auch die Personen, welche in einer Bedarfsgemeinschaft leben, jedoch nicht in der Lage sind, den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Auch Angehörige, welche mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und selbst nichterwerbsfähig sind, können Leistungen beziehen. Hierbei handelt es sich um das so genannte Sozialgeld.

 

Zur Bedarfsgemeinschaft zählen:
  • der erwerbsfähige Hilfebedürftige
  • die im Haushalt lebenden Eltern(teil) eines minderjährigen, unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes
  • der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte oder Lebenspartner; die Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt
  • die dem Haushalt angehörenden minderjährigen, unverheirateten Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners, soweit sie nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen können.

 

Pauschalisierte Regelleistungen bei ALG II /
Sozialgeld
  Alleinstehende/r oder Alleinerziehende/r Kinder bis zum 14. Geburstag Kinder vom 14. bis 25. Geburstag Partner ab dem 18. Geburstag
ab 1.07.2006 für alle Bundesländer gleich 100 % 60% 80% 90%
345 € 207 € 276 € 311 €

 

Jeweils zuzüglich:
  • Mehrbedarf bei
    • Schwangerschaft
    • Alleinerziehung
    • Behinderung
    • kostenaufwändiger Ernährung
  • Leistungen für einmalige Hilfen bei
    • Erstausstattungen für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt
    • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
    • mehrtägigen Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmung
   
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung
  • Befristeter Zuschlag für Bezieher von ALG II unter bestimmten Umständen
  • Zu zahlende Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung - nur für Bezieher von ALG II.