Kaufen auf Mietbasis

Eine Empfehlung der Verbraucherhilfe!
- Kein Darlehen von der Bank oder Bausparkasse.
- Mit staatlichen Fördermöglichkeiten.
- Sie suchen sich selbst die Immobilie aus.
- Hartz IV geschützt während der Mietphase.
- Überschaubare Laufzeit.
Sie träumen von einem eigenem Haus oder einer Eigentumswohnung?
Sind jedoch nicht in der Lage, dementsprechendes Eigenkapital anzusparen oder lässt Ihr geringes Einkommen den Traum zerplatzen!
Nun können Sie über die Genossenschaft, auch ohne eine Bank Ihren Traum verwirklichen.
Und so funktioniert es!
Sie erwerben mit einem geringen monatlichen Sparbetrag ( ca. 100 Euro ) Genossenschaftsanteile.
Nach einer Zuteilungszeit ( ca. 100 Monatsbeiträge ), ist der Kauf Ihrer selbst ausgesuchten Wunschimmobilie, durch die Genossenschaft möglich.
Eine Verkürzung der Zuteilungszeit kann durch Einmaleinzahlungen erreicht werden. In Absprache mit der Genossenschaft, wird Ihnen der Zeitpunkt des vorzeitigen Erwerbes der Immobilie mitgeteilt.
Die von Ihnen gewünschte Immobilie, suchen Sie sich selbst auf dem vorhandenen Immobilienmarkt, oder auch in einer Versteigerung selbst aus.
Nach dem die Genossenschaft die Immobilie erworben hat, ziehen Sie in Ihr Eigenheim sofort ein und zahlen dafür nur eine monatliche Nutzungsgebühr. Diese ist in der Regel so hoch wie eine herkömmliche Mietbelastung.
Diese Nutzungsgebühr wird für 25 Jahre festgeschrieben und bleibt in dieser Zeit unverändert.
Auch wenn Sie in dieser Zeit unter Hartz IV fallen sollten ist Ihr Eigenheim geschützt.
Nun haben Sie bis zu 25 Jahre Zeit durch Ihren laufenden Sparvertrag die Immobilie abzulösen. Durch das eingetragene Vorkaufsrecht, geht diese ohne weitere Verpflichtung in Ihren Besitz über.
