Wer bekommt Kindergeld ?

Jeder Deutsche erhält Kindergeld,der in Deutschland einen Wohnsitz hat, oder im Ausland wohnt aber in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist und dementsprechend behandelt wird.
Auch die in Deutschland lebenden Ausländer können Kindergeld beantragen, sofern diese eine gültige Niederlassungserklärung besitzen. Auch bei einer bestimmten Form der Aufenthaltserlaubniss kann Kindergeld beantragt werden, wobei die Familienkasse dazu genauere Informationen erteilt.
Für freizügigkeitsberechtigte Bürger aus der Euopäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes deren Rechtsstellung vom Gesetz geregelt ist, können Kindergeld erhalten, egal ob sie eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubniss besitzen. Folgende Unionsbürger zählen dazu.

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Schweiz.
Auch Staatsangehörige von Algerien, Bosnien, herzegowina, Marokko, Serbien, Montenegro, Tunesien und der Türkei können Kindergeld erhalten, wenn sie in Deutschland als Arbeitnehmer arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind, oder Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen. Dies gilt auch für anerkannte Flüchtlinge oder Asylberechtigte.
Wer im Ausland wohnt, aber in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann als Sozialleistung Kindergeld erhalten, sofern er in einem Versicherungspflichtverhältniss zur Bundesagentur für Arbeit steht. Aber auch Entwicklungshelfer, Missionare oder Rente nach deutschen Rechtsvorschriften bezieht, oder Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates des europäischen Wirtschaftsraumes ist und in einem Mitgliedstaat lebt.