Der Kindesunterhalt

Seit dem 1.1.2008 wurde vom Gesetzgeber ein Mindestunterhalt für minderjährige Kinder fest gelegt. Dieser darf nicht unterschritten werden, und muß von dem Elternteil gezahlt werden, mit dem das Kind nicht im Haushalt lebt.

Die Berechnung des Unterhaltes erfolgt in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle und ist für ganz Deutschland seit dem 1.1.2008 gültig. Die alte Berliner Tabelle hat Ihre Gültigkeit seit dieser Zeit verloren. Die neue Düsseldorfer Tabelle ist jedoch nicht als verbindlich anzusehen, sondern enthält Richtwerte, da verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen, wie zum Beispiel Kindergeld u.s.w.

 

Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2009

Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen Altersstufen in Jahren
(§ 1612a Abs. 1 BGB)
Prozentsatz Bedarfs-kontrollbetrag
0–5 6–11 12–17 ab 18    
Alle Beträge in EURO
1. bis 1.500 281 322 377 432 100 770/900
1.501-1.900 296 339 396 454 105 1.000
1.901-2.300 310 355 415 476 110 1.100
2.301-2.700 324 371 434 497 115 1.200
2.701-3.100 338 387 453 519 120 1.300
3.101-3.500 360 413 483 553 128 1.400
3.501-3.900 383 438 513 588 136 1.500
3.901-4.300 405 464 543 623 144 1.600
4.301-4.700 428 490 574 657 152 1.700
4.701-5.100 450 516 604 692 160 1.800
ab 5.101 nach den Umständen des Falles
Anmerkungen

 

Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten eindeutig abgrenzen lassen, sind vom Einkommen abzuziehen. Bei entsprechenden Anhaltspunkten kann eine Pauschale von 5% des Nettoeinkommens ( mind. 50 Euro ) und höchstens 150 Euro monatlich geschätzt werden. Sollten die berufsbedingten Aufwendungen diese übersteigen, muß dies nachgewiesen werden.

Schulden welche berücksichtigungsfähig sind, werden in der Regel vom Einkommen abgezogen.

Der Bedarfskontrollbetrag des Unterhaltspflichtigen ab Gruppe 2 ist nicht identisch mit dem Eigenbedarf. Dieser soll zwischen Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsberechtigten eine gleichmäßige Verteilung des Einkommens gewährleisten.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Studiengebühren wurden in den Bedarfsbeträgen nicht berücksichtigt.